Nach ASR A4.3 gehört es zu den Pflichten eines Arbeitgebers, Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge bereitzustellen. Dies ist abhängig von der Größe und Art des Betriebs.
Auszug aus ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
4.5 Mittel zur Ersten Hilfe
(5) In Arbeitsstätten ist mindestens das Erste-Hilfe-Material entsprechend Tabelle 2 bereitzuhalten.
Verbandkästen und Co. sind wertvolle Mittel zur Hilfeleistung, auf die man sich im Ernstfall verlassen muss. Daher sollten sie vorhanden sein, ebenso wie Ersthelfer, die im Notfall direkt eingreifen können.