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Michael Mertes

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Nach ASR A4.3 gehört es zu den Pflichten eines Arbeitgebers, Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge bereitzustellen. Dies ist abhängig von der Größe und Art des Betriebs.

Auszug aus ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“

4.5 Mittel zur Ersten Hilfe
(5) In Arbeitsstätten ist mindestens das Erste-Hilfe-Material entsprechend Tabelle 2 bereitzuhalten. 

Verbandkästen und Co. sind wertvolle Mittel zur Hilfeleistung, auf die man sich im Ernstfall verlassen muss. Daher sollten sie vorhanden sein, ebenso wie Ersthelfer, die im Notfall direkt eingreifen können.