Kontakt

Fragen Sie uns gemäß Ihrem Bedarf an, wir beraten sie gerne.

Michael Mertes

  +49 261–98415–14
  mertes@eisner.de

  

Vorgeschriebene Feuerlöscher müssen regelmäßig nach DIN 14406 Teil 4 Instandgehalten werden. Instandhaltung bedeutet Inspektion, Wartung und Instandsetzung.

Feuerlöscher sind als ortsbewegliche Druckgeräte gemäß EG-Richtlinie 97/23 eingestuft.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung sind diese einer wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfung zu unterziehen, da von den Geräten eine Druckgefährdung ausgehen kann.

Diese vorgeschriebenen Arbeiten führen unsere Kundendiensttechniker, in der Regel vor Ort, an unseren für alle Fabrikate ausgerüsteten Kundendienstfahrzeugen aus.

Bei positivem Ergebnis wird die Plakette erteilt und ein Prüfprotokoll zur Dokumentation nach § 11 + § 19 Betriebssicherheitsverordnung erstellt.

Unsere Kundendiensttechniker sind sowohl Sachkundige, als auch befähigte Personen, die auch gerne vor Ort in allen technischen Brandschutzfragen beraten können.