Prüfung, Wartung, periodische Überwachung
Eine Feststell-Anlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Wartung sowie eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte vornehmen zur lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Diese Prüfungen und Wartungen dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen sind beim Betreiber aufzubewahren.
Aufgrund unserer Schulungen und Qualifikationen sind wir berechtigt diese Arbeiten für Sie durchzuführen.